Übersicht: AktuellesErstellt am: 31.08.2026
Personalrats Rundmail August 2026

PR-Online

Wir laden Sie herzlich zu unseren Online-Veranstaltungen zum Thema „Dienstplan“ ein. Sie finden am Mittwoch, 9. September 2026 wahlweise um 11:00 Uhr oder um 15:00 Uhr statt.

In einer kompakten Einführung beleuchten wir wichtige Aspekte rund um den Dienstplan und gehen gezielt auf die damit verbundenen Rechte und Pflichten ein. Direkt im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Insgesamt rechnen wir mit einer Dauer von 30 – 45 Minuten. Die Veranstaltung findet als Videokonferenz per „Zoom“ statt. Den Link werden wir kurz vorher per Rundmail verschicken. Sie brauchen sich nicht anzumelden.

Abmahnungen und Probezeitkündigungen

Wir haben bereits darüber berichtet, dass Abmahnungen und Probezeitkündigungen, die früher eine totale Ausnahme waren, inzwischen zu einer bestürzenden „Normalität“ als Führungsinstrument der Vorgesetzten des UKs geworden sind. Seit Januar dieses Jahres gab es 50 Probezeitkündigungen und 35 Abmahnungen quer durch alle Bereiche.

Ermahnung

Wurde Ihnen eine Ermahnung (nicht Abmahnung) an Ihre Wohnanschrift zugestellt? Falls ja, bitte beim Personalrat unter Telefon –3410 oder per Mail an personalrat@uk-essen.de melden. In einem aktuellen Fall wurde eine Ermahnung erteilt, die den Zusatz enthielt, dass man bei Nicht-Folgeleistung mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu rechnen habe. Mit diesem Zusatz handelt es sich formal um eine Abmahnung. Da grundsätzlich vor Abmahnungen der Personalrat angehört werden muss und dies hier nicht erfolgt war, wurde die so genannte Ermahnung aus der Personalakte entfernt.

Urlaubsbesprechungen

Die Besprechungen zum „Urlaub 2027“ rücken näher. So wie in den letzten Jahren auch haben wir Ihnen hier ein paar wichtige Informationen dazu zusammengestellt:  

Darüber hinaus gilt:

1. Nach einer abgestimmten Regelung zwischen dem UK und dem PR dürfen fünf Urlaubstage zur freien Verfügung verbleiben. Sie müssen also nicht zwingend verplant werden. Die sich im laufenden Kalenderjahr ergebenden Zusatzurlaubstage durch Schicht- und Wechselschichtarbeit sollen dabei bereits bei der Urlaubsplanung berücksichtigt werden. Wenn Ihnen also insgesamt 36 Urlaubstage zustehen, bräuchten Sie nur 31 verplanen.
2. Das UK schreibt Sie bezüglich Ihres noch vorhandenen Urlaubsanspruchs an (Rechtsprechung).
3. Urlaub kann verfallen, wenn man sich nicht bemüht, ihn zeitgerecht zu beantragen (nicht zu lange liegenlassen).
4. Sie alleine planen Ihren Urlaub. Hierbei gibt es auch keine Einschränkungen. Sie dürfen deshalb auch sechs Wochen am Stück planen, wenn Sie das möchten.
5. Genehmigt wird der Urlaub durch Ihre*n Vorgesetzte*n.
6. Kann zwischen Ihrer Urlaubsplanung und den Vorstellungen Ihrer vorgesetzten Person kein Einvernehmen erzielt werden, muss die Mitbestimmung des Personalrats eingeleitet werden.

Urlaub und Vertretungsregelung: Vorgesetzte Personen verlangen gelegentlich immer noch, dass Sie sich als „einfacher Beschäftigter“ um eine Vertretung bemühen müssen. Sie erwarten damit auch häufig die Benennung einer Vertretung als Voraussetzung zur Genehmigung des eingereichten Urlaubs. Diese Auffassung ist falsch! Zum einen kann es Ihnen als Beschäftigte*r nicht zugemutet werden, im Kolleg*innenkreis um eine Vertretung zu „betteln“, zum anderen fehlt es Ihnen an der Weisungsbefugnis, die Vertretung anzuordnen und eine Unterschrift „einzutreiben“. Die Genehmigung des Urlaubs und die Organisation einer Vertretung bleibt einzig und allein Aufgabe der Vorgesetzten/des Vorgesetzten. Dies wurde in der so genannten Einigungsstelle unter Vorsitz einer Arbeitsrichterin auch so festgehalten. Sie können sich also gerne bei uns melden, wenn sich Ihre vorgesetzte Person diesbezüglich unwissend und/oder ignorant verhält, wie erst vor Kurzem vorgekommen.

Bundesurlaubsgesetz:

7. Der Urlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden. Dabei soll ein Urlaubsteil von mindestens zwei Wochen Dauer angestrebt werden.
8. Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr (siehe Ausnahme unter Ziffer 1).
9. Urlaub muss im Kalenderjahr genommen (abgeschlossen) und nicht nur angetreten (begonnen) sein.
10. Urlaub kann nur übertragen werden, wenn entweder betriebliche (Urlaubsantrag wurde abgelehnt) oder persönliche (Erkrankung) Gründe die Realisierung des Urlaubs unmöglich gemacht haben.
11. Übertragungen des tariflichen Urlaubsanspruchs sind bis zum 31.03. oder gar bis zum 31.05. des Folgejahres möglich.
12. Bei Übertragung reicht das „Antreten“ aus (Start des Urlaubs am 31.3., im April abgeschlossen).

AG Arbeits- und Gesundheitsschutz

Neuerungen in der Physiotherapie

In der Physiotherapie soll die Leitungsstruktur angepasst und vier neue Positionen für Teamleitungen intern ausgeschrieben werden. Die Stellenausschreibungen liegen uns zur Prüfung vor. Da sich hierbei einige grundlegende Fragen ergeben haben, müssen diese zunächst mit dem UK geklärt werden. Da das Konzept im Team der Physiotherapie grundsätzlich positiv aufgenommen wurde, streben wir eine schnelle Klärung der offenen Punkte an.

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Pflegedienst

Kurznotizen

Arbeitseinsätze

Zwei Freigestellte haben einen Arbeitseinsatz in der Betriebs-Kita und in der Kardiologischen Tagesklinik gemacht. Wir danken den Kolleg*innen vor Ort für die interessanten Einblicke in ihren Arbeitsalltag und die freundliche Aufnahme.

PR vor Ort

Wir sind für Sie da! Wir kommen jeden Donnerstag zwischen 8 – 9 Uhr zu Ihnen. Wir stehen für alle Fragen, Anregungen und Probleme zur Verfügung. Sie müssen nichts tun, außer sich das Datum merken:

3. September: Pfortendienste

10. September: Müllplatz

17. September: Energiezentrale

24. September: ZSVA

Befristungen

Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Juli 2026 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 43 Neueinstellungen waren dieses Mal 24 befristet und nur 19 unbefristet. Von 26 Weiterbeschäftigungen waren 17 befristet und nur 9 unbefristet.

Serviceangebote des PR

Wir sind auf Instagram

Sie finden uns auf Instagram unter @personalratukessen. Dort geben wir Ihnen einen Blick hinter die Kulissen und zeigen, wie unsere Arbeit als Personalrat aussieht. Außerdem erwarten Sie exklusive Inhalte wie Outtakes aus unseren Video-Podcast-Folgen. Wenn Sie mehr über unsere Themen und unser Engagement erfahren möchten, schauen Sie gerne vorbei – wir freuen uns auf Sie!

Bildungsurlaub

Angebote für Bildungsurlaube finden Sie HIER.

Rente

Unter folgendem Link können Sie die Broschüre „Das Renten ABC“ herunterladen. In der Broschüre sind über 150 Fachbegriffe übersichtlich und in einfacher Form erklärt. Sie erfahren beispielsweise, wann Sie versicherungspflichtig sind und wie Ihre Beiträge berechnet werden, was unter Rehabilitation und Teilhabe zu verstehen ist und wie sich Ihre spätere Rente zusammensetzt.

Betriebliche Zusatzrente

Auf der Internetseite der VBL finden Sie viele Informationen, u.a. auch in Form von kurzen Videos und können auch Beratungstermine buchen. https://www.vbl.de/de/startseite

Video-Podcast

HIER finden Sie jede Woche nach der Personalratssitzung einen kurzen Video-Podcast, in dem wir Ihnen Neues aus der jeweiligen Sitzung direkt berichten.

AG Sucht

Suchtverhalten ist sehr vielschichtig und betrifft nicht nur Alkohol- und Medikamentenabhängigkeiten, sondern auch sogenannte Verhaltenssüchte (z.B. Spiel-, Internet-, Ess- und Arbeitssucht). Oft ist auch das Umfeld, wie z.B. am Arbeitsplatz, betroffen und jeder ist unsicher, wie mit dem Thema umgegangen werden soll.
Sie können uns dazu unter der Telefonnummer 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de erreichen. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Konflikte am Arbeitsplatz / Mobbing

Wenn Sie Konflikte am Arbeitsplatz haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden – am besten so früh wie möglich! Der Personalrat unterliegt der Schweigepflicht. Alles, bei dem wir Sie unterstützen können, passiert erst nach Ihrer vorherigen Zustimmung. Bitte melden Sie sich bei Bedarf unter Telefon 3410.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?

Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort erhalten Sie die Telefonnummer der Beraterin, mit der Sie einen Beratungstermin vereinbaren können.