
Personalrats Rundmail November 2025

Erhöhung der Kantinenpreise
Das UK hat uns die Erhöhung der Kantinenpreise zur Mitbestimmung vorgelegt. Zukünftig soll das Menü 1 – 3 (also das Essen, das auch auf die Stationen geliefert wird) 3,80 € statt 2,85 € kosten, was eine Preiserhöhung von über 33 % bedeutet (allerdings war die letzte Preiserhöhung 2013). Die beiden „Front-Cooking-Essen“ sollen um circa 12 % steigen. Außerdem soll der Preis zukünftig automatisch jährlich entsprechend des sogenannten Sachbezugswertes steigen (das ist ein Wert, den der Staat für Kantinenpreise und ähnliches festlegt). Wir werden am 3. und 4. Dezember mittags vor der Kantine eine Umfrage machen, ob Sie als Nutzer*innen der Kantine mit der Preiserhöhung einverstanden sind oder nicht, damit wir eine solche Entscheidung nicht von unserer Meinung dazu abhängig machen.
Oder Sie stimmen über den QR-Code unten ab. Wir möchten Sie bitten nur abzustimmen, wenn Sie auch wirklich (regelmäßige*r) Nutzer*in der Kantine sind.
Die vom UK subventionierten Essenspreise sind Teil unseres Gehaltes. Auch vor dem Hintergrund der Qualität des Essens und der Portionsgrößen kann man zu der Preiserhöhung natürlich unterschiedlicher Meinung sein.

Parken für 5 Euro pro Monat
Seit Anfang des Monats können Beschäftigte auf einem Parkplatz in der Theodor-Althoff-Straße 1 parken und mit einem Shuttlebus zur Uniklinik fahren – das Ganze für 5 Euro im Monat. Von 6 bis 18 Uhr pendelt der Bus während des auf sechs Monate angelegten Pilotprojektes im 30-Minuten-Takt. Leider decken diese Shuttlezeiten nicht die Arbeitszeiten der Beschäftigten in Wechselschicht ab. Der PR hat darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Erweiterung vorgenommen werden sollte. Verbesserungswürdig ist auch der Zugang zum Anmeldevorgang: Momentan kann man nur über den Link aus einem archivierten Newsletter des Vorstands vom 26.09.2025 zur Anmeldeplattform gelangen. Wenn Sie Unterstützung bei der Anmeldung benötigen oder Anmerkungen haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Probezeitkündigungen
Noch immer ist die Zahl der Probezeitkündigungen sehr hoch. Diese Kündigungen sind die einfachsten, weil das UK hier keinerlei Gründe angeben muss und man dagegen nicht einmal auch nur ansatzweise aussichtsreich klagen kann. An allen Ecken und Enden fehlt Personal. Und gleichzeitig werden im UK so viele Kolleg*innen wie nie zuvor in der Probezeit gekündigt. An sich schon ein unmöglicher Zustand. Doch oftmals wurden nicht einmal Zwischengespräche durchgeführt, um den Kolleg*innen wenigstens die Möglichkeit zu geben, an ihrer Arbeit etwas zu ändern. Daher haben wir beim Vorstand eine Dienstvereinbarung Probezeit eingereicht, die unter anderem diese Gespräche verpflichtend machen soll, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann.
Kurznotizen
- Nach anfänglichen Schwierigkeiten, ausführlichen Gesprächen mit der Pflegedirektion, der Leitung sowie den Beschäftigten konnte der Urlaubsplan des Intensivspringerpools nun final genehmigt werden.
- Ohne Kommentar: Fast zwei Jahre warten die Medizinischen Technolog*innen, die Praxisanleitung durchführen, nun auf die vom UK zugesagte Zulage…
- Die Sana Klinik in Duisburg hat das dortige Bethesda-Krankenhaus gekauft. Nur ist in eben diesem Bethesda-Krankenhaus eine Nuklearmedizinische Abteilung, die zum Uniklinikum gehört. Was nun mit dieser Abteilung und den dortigen Kolleg*innen passiert, ist noch unklar.
- Für einige Studiengänge im Bereich Pflege zahlt das UK für studierende UK-Beschäftigte die Studiengebühren und stellt sie für die Studienzeit unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit frei. Wir haben das UK nun gefragt, nach welchen Kriterien diese Finanzierung zugeteilt wird und ob das nicht auch für andere Studienzweige (außerhalb der Pflege) oder zum Beispiel Meister- oder Technikerweiterbildungen möglich wäre.
Arbeitseinsätze
Freigestellte des PR haben einen Arbeitseinsatz in der nephrologischen und der infektiologischen Ambulanz sowie der Frauen-Poliklinik gemacht. Wir danken den Kolleg*innen vor Ort für die freundliche Aufnahme und die interessanten Einblicke in die Arbeitsbereiche.
AG Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Immer wieder sorgt Taubendreck für unschöne Anblicke auf dem UK-Gelände. Es ist zu hoffen, dass es keine hygienischen Probleme gibt, denn es wird mehr. Die Tauben nisten an Stellen mit Zugängen zu Gebäuden und Balkonen von Kliniken. Man versucht, diese Situation mit dem Anbringen von Netzen und dem Einsatz des Wüstenbussards zu verbessern.
Kurznotizen
- Wegen der zunehmenden Angriffe – auch von Seiten der Bundesregierung – auf die Arbeitszeiten haben wir uns als PR intensiver mit dem Thema auseinandergesetzt.
- Der Einführung einer neuen Software für die Reisekostenabteilung haben wir zugestimmt.
- Im Einkauf nimmt die Arbeitsbelastung noch mehr zu, so dass die betroffenen Kolleg*innen erneut eine Überlastungsanzeige geschrieben haben.
„Zwangsurlaub“
Einige Bereiche sollen dieses Jahr zum ersten Mal zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen werden, was dazu führt, dass wiederum einige Vorgesetzte sagen, dass die dort Beschäftigten „Zwangsurlaub“ nehmen müssen. Sollten Sie davon betroffen sein und eigentlich in der Zeit keinen Urlaub nehmen wollen, melden Sie sich bei uns. Sie können nicht gezwungen werden Urlaub zu nehmen, nur weil ihr Bereich vorübergehend geschlossen wird.
Gewaltopferversorgung
Eine Kollegin aus dem Bereich hat uns in einer PR-Sitzung die rechtsmedizinische Ambulanz vorgestellt, an die sich Personen, die körperliche Gewalt erfahren haben, als unabhängige Untersuchungsstelle wenden können. Die Ambulanz ist Teil der interdisziplinären Gewaltopferversorgung am UK und stellt ein niederschwelliges Angebot für Betroffene dar, die ihre erlittenen Verletzungen zeitnah zum Vorfall gerichtsfest dokumentieren und Spuren sichern lassen wollen. Alle Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, sodass die Informationen vertraulich behandelt werden. Die Durchwahl ist 3786.
Krankmeldungen
In allen Bereichen geht momentan wieder die Erkältungs- und Grippewelle um. Aus diesem Anlass möchten wir Ihnen ein paar Informationen zur sogenannte allgemeinen Anzeige- und Nachweispflicht geben.
Die/der Beschäftigte ist verpflichtet die Arbeitsunfähigkeit (AU) und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich bis Dienstbeginn bzw. bereits am ersten Tag der Erkrankung dem/der Vorgesetzten/Sekretariat anzuzeigen. Beschäftigte des Pflegedienstes (einschließlich Service), die im Rahmen ihrer Tätigkeit auf einer Station eingesetzt sind, haben im Falle einer Nichterreichbarkeit des/der Vorgesetzten/Sekretariats zur Gewährleistung der Patient*innenbetreuung unverzüglich die betreffende Station zu informieren.
Der/die Beschäftigte muss auch eine Mitteilung dazu geben, wie lange er/sie voraussichtlich arbeitsunfähig sein wird.
Für bis zu drei Kalendertage der AU ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht zwingend erforderlich.
Dauert die Erkrankung länger als ursprünglich gemeldet, ist der Beschäftigte/die Beschäftigte verpflichtet, dies erneut dem/der Vorgesetzten/Sekretariat mitzuteilen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage besteht die Pflicht, sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt/einer Ärztin ausstellen zu lassen, die dann von der Krankendatei elektronisch abgerufen werden kann.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der AU-Bescheinigung angegeben, ist die/der Beschäftigte verpflichtet, dies erneut unverzüglich (bis Dienstbeginn) dem/der Vorgesetzten/Sekretariat mitzuteilen und ausschließlich dem Dezernat 01.5/Krankendatei eine weitere Bescheinigung vorzulegen. Die AU muss ausschließlich dem Dezernat 01.5/Krankendatei, auch nach Beendigung der Lohnfortzahlung, weiterhin durch AU-Bescheinigungen bis zum Ende der Erkrankung nachgewiesen werden.
Kommt der/die Beschäftigte diesen Pflichten nicht nach, hat er/sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 7 Abs. 1 EFZG). Das UK hat bis zum Vorliegen eines ausreichenden Nachweises ein Zurückbehaltungsrecht. In Einzelfällen ist das UK berechtigt, die Vorlage einer Bescheinigung ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit zu verlangen.
Hinweisgeberschutzgesetz
Seit 2023 ist das so genannte „Hinweisgeberschutzgesetz“ in Kraft. Dieses soll Whistleblower*innen, also Hinweisgeber*innen schützen. Hierbei geht es am UK beispielsweise um Verstöße beim Datenschutz, der Arbeitssicherheit, dem Umweltschutz, finanziellem Fehlverhalten, Bestechungen und ähnliches. Wenn man sich nicht traut, solche Verstöße öffentlich zu machen, kann man das anonym und gedeckt durch das Hinweisgeberschutzgesetz machen.
Das UK hat die Aufgabe, sowohl namentliche als auch anonyme Meldungen zu dokumentieren und zu verfolgen. Das UK hat hierfür einen Anwalt beauftragt, der nicht nur als interner sondern auch als externer Compliance-Beauftragter fungieren soll. In den letzten Jahren wurde die Umsetzung dieses Gesetzes aber eher zurückhaltend verfolgt. In der sogenannten Einigungsstelle unter Vorsitz einer Arbeitsrichterin wurde zudem festgelegt, dass der PR sowohl in die Evaluation eingebunden werden muss, als auch quartalsweise Berichte übersendet bekommen muss. Ob das funktioniert, wird sich nun nach Wiederaufnahme der Erfordernisse zeigen müssen.
Mögliche Meldungen können Sie über die Mail-Anschrift uk-essen@criminalcompliance.de oder – auch anonym – über Postanschrift „Streng vertraulich, Uniklinikum Essen, Externer Compliance-Beauftragter, Hufelandstr. 55, 45147 Essen“ vornehmen.
Einführung eines Patient*innenportals
Die Stabstelle Digitale Transformation möchte an der UME ein Patient*innenportal einführen. Hintergrund ist hauptsächlich, dass im Krankenhauszukunftsgesetz geregelt wurde, dass Krankenhäuser Patient*innen „vor“, „während“ und „nach“ stationären Aufenthalten Informationsinhalte digital zur Verfügung stellen sollen. Da der PR hierzu noch ein paar Fragen hat, haben wir die Einführung erst einmal beabsichtigt abgelehnt.
Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Liebe Azubis,
wir werden beim diesjährigen Tag der offenen Tür an den Gesundheitsfachschulen wieder mit vor Ort sein. Ihr findet uns im 1.OG. Wir freuen uns wieder viele von euch zu treffen.
Im Foyer der Schulen hängt auch ein Briefkasten von uns, den wir als „Kummerkasten“ anbieten. Solltet ihr also ein Thema auf dem Herzen haben, dürft ihr uns dort gerne eine Nachricht hinterlassen. Falls gewünscht, melden wir uns dann bei euch!
In der vergangenen Woche haben wir an dem Treffen der Interessensvertretungen der Unikliniken NRW teilgenommen – dort haben wir übergreifende Probleme und Ideen ausgetauscht, um euch bestmöglich zu vertreten.
Wie immer möchten wir euch alle ermutigen, mit Schwierigkeiten aller Art auch zu uns zu kommen. Egal, ob ihr euch in der Ausbildung, einem dualen Studium oder langfristigem Praktikum befindet – wir sind fast durchweg für euch erreichbar. Tel.: 0201 723 2005 Mail: JAV@uk-essen.de Insta: @JAVUKEsssen
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) informiert
Wer kann den EURO-Toilettenschlüssel erhalten? Der EURO-Toilettenschlüssel des CBF (Club Behinderter und ihrer Freunde) Darmstadt ermöglicht den Zugang zu vielen barrierefreien Toiletten in Deutschland und Europa. Er wird an Menschen ausgegeben, die auf behindertengerechte Sanitäranlagen angewiesen sind, z. B. schwer Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer*innen, Stoma-Träger*innen sowie Personen mit MS, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa oder chronischen Blasen-/Darmerkrankungen. Ein Anspruch besteht meist bei folgenden Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: aG, B, H, BL sowie G ab GdB 70.
Bei Fragen können Sie sich gern an die SBV, Sven Musolff – 2517 wenden. Mehr Infos finden Sie auch auf der Seite des CBF.
Wir sind jetzt auf Instagram
Ab sofort finden Sie uns auf Instagram unter @personalratukessen. Dort geben wir Ihnen einen Blick hinter die Kulissen und zeigen, wie unsere Arbeit als Personalrat aussieht. Außerdem erwarten Sie exklusive Inhalte wie Outtakes aus unseren Video-Podcast-Folgen. Wenn Sie mehr über unsere Themen und unser Engagement erfahren möchten, schauen Sie gerne vorbei – wir freuen uns auf Sie!

PR vor Ort
Wir sind für Sie da! Wir kommen jeden Donnerstag zwischen 8 – 9 Uhr zu Ihnen. Wir stehen für alle Fragen, Anregungen und Probleme zur Verfügung. Sie müssen nichts tun, außer sich das Datum merken:
27. November: IG I
4. Dezember: IFZ
11. Dezember: Reinigungsdienst
18. Dezember: Müllplatz
Befristungen
Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Oktober 2025 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 35 Neueinstellungen waren diese Mal 16 befristet und 19 unbefristet. Von 19 Weiterbeschäftigungen waren 12 befristet und nur 7 unbefristet.
Serviceangebote des PR
Bildungsurlaub
Angebote für Bildungsurlaube finden Sie HIER.
Rente
Unter folgendem Link können Sie die Broschüre „Das Renten ABC“ herunterladen. In der Broschüre sind über 150 Fachbegriffe übersichtlich und in einfacher Form erklärt. Sie erfahren beispielsweise, wann Sie versicherungspflichtig sind und wie Ihre Beiträge berechnet werden, was unter Rehabilitation und Teilhabe zu verstehen ist und wie sich Ihre spätere Rente zusammensetzt.
Betriebliche Zusatzrente
Auf der Internetseite der VBL finden Sie viele Informationen, u.a. auch in Form von kurzen Videos und können auch Beratungstermine buchen. https://www.vbl.de/de/startseite
Video-Podcast
HIER finden Sie jede Woche nach der Personalratssitzung einen kurzen Video-Podcast, in dem wir Ihnen Neues aus der jeweiligen Sitzung direkt berichten.
AG Sucht
Suchtverhalten ist sehr vielschichtig und betrifft nicht nur Alkohol- und Medikamentenabhängigkeiten, sondern auch sogenannte Verhaltenssüchte (z.B. Spiel-, Internet-, Ess- und Arbeitssucht). Oft ist auch das Umfeld, wie z.B. am Arbeitsplatz, betroffen und jeder ist unsicher, wie mit dem Thema umgegangen werden soll.
Sie können uns dazu unter der Telefonnummer 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de erreichen. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.
Konflikte am Arbeitsplatz / Mobbing
Wenn Sie Konflikte am Arbeitsplatz haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden – am besten so früh wie möglich! Der Personalrat unterliegt der Schweigepflicht. Alles, bei dem wir Sie unterstützen können, passiert erst nach Ihrer vorherigen Zustimmung. Bitte melden Sie sich bei Bedarf unter Telefon 3410.
Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort erhalten Sie die Telefonnummer der Beraterin, mit der Sie einen Beratungstermin vereinbaren können.