Übersicht: AktuellesErstellt am: 01.04.2026
Personalrats Rundmail Februar 2026

Kantinenpreiserhöhung

Wie Sie vermutlich schon aus dem Newsletter des UK erfahren haben, werden ab morgen die Kantinenpreise um 95 Cent erhöht (eine Preiserhöhung um 33 %). Wir haben fast 600 Kantinennutzer*innen vor der Kantine und online befragt und ¾ haben die Preiserhöhung abgelehnt – hauptsächlich wegen der kleinen Portionen und der Essensqualität. Dementsprechend haben wir die Preiserhöhung abgelehnt und vor die Einigungsstelle gebracht. Die dortige Arbeitsrichterin hat uns relativ eindeutig zu verstehen gegeben, dass wir uns als Personalrat bei solcherart von wirtschaftlichen Entscheidungen des UK nicht einmischen dürfen. So kommt also die Erhöhung und wir können nur hoffen, dass die monatelange Diskussion darum den Druck bei Klüh erhöht hat und das Essen jetzt zumindest besser und umfangreicher wird, wenn wir schon mehr dafür bezahlen müssen.

Nährwertangaben der Kantine

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu teilweise abstrus fehlerhaften Angaben der Nährwerte für die in der Kantine angebotenen Mahlzeiten. Für Beschäftigte, die insbesondere aus gesundheitlichen Gründen auf eine kontrollierte Ernährung angewiesen sind, war dies durchaus mit Risiken behaftet. Wir haben das UK daher aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, damit diese Angaben in Zukunft korrekt sind. Das UK hat diese Aufforderung an Klüh weitergeleitet und uns mitgeteilt, dass die Pläne zukünftig – vor Veröffentlichung – von fachlich qualifizierten Personen überprüft werden. Wir werden das weiter beobachten.

Krankheitsbedingte Kündigungen

Wir haben mehrfach, u.a. bei der Personalversammlung Anfang Februar im Streikzelt die Zunahme der krankheitsbedingten Kündigungen angeprangert und diskutiert. Die oben erwähnte Arbeitsrichterin hat nun hierzu entschieden, dass das UK unter bestimmten Umständen nicht kündigen darf, wenn es vorher kein offizielles Verfahren zur betrieblichen Eingliederung (BEM-Verfahren) gab. Wir als PR treten weiterhin dafür ein, dass diese gesamte, empörende neue Praxis, Kolleg*innen zu kündigen, weil sie krank sind, beendet wird.

Richtlinie zur Nutzung oder Entwicklung von KI-Systemen

Vielleicht ist es Ihnen aufgefallen: Am 13.02.2026 wurde im Newsletter eine Richtlinie zur Nutzung oder Entwicklung von KI-Systemen veröffentlicht. Die Fragen, die den PR daraufhin erreicht haben, können wir nicht mit Sicherheit beantworten, da diese Richtlinie mal wieder ohne die Mitbestimmung durch uns veröffentlicht wurde. Es handelt sich um eine Richtlinie, welche auch Sanktionen beinhaltet. Eine Richtlinie, die möglicherweise viele Beschäftigte am UK betrifft. Wir haben nun das UK angeschrieben und unsere Mitbestimmungsrechte eingefordert.

Dienstvereinbarung Einarbeitung und Probezeit

Wie bereits berichtet, ist in den letzten Jahren die Zahl der Probezeitkündigungen enorm gestiegen. In vielen Gesprächen mit den Betroffenen wurde uns immer wieder geschildert, dass dies vor allem in unzureichender Einarbeitung begründet gewesen sei. In vielen Bereichen gibt es unseres Wissens bereits etablierte Abläufe, die eine umfassende Einarbeitung sicherstellen. Da wir dies auch für Bereiche sicherstellen wollen, in denen es Probleme zu geben scheint und wir einheitliche Verfahrensweisen im gesamten UK für sinnvoll halten, haben wir dem UK eine Dienstvereinbarung zu diesem Thema vorgelegt. Inhaltlich sollen damit klare Strukturen, z.B. zu den Themen Mentor*innen oder Zwischen- und Abschlussgespräche geschaffen werden. Leider hat das UK unsere Dienstvereinbarung mit dem Hinweis abgelehnt, dass derartige Verfahrensweisen bereits existierten und daher keine Notwendigkeit für eine, darüber hinaus gehende Regelung bestünde. Wenn das so stimmen würde, hätten wir keine Dienstvereinbarung erarbeitet… Allerdings soll zumindest noch ein Gespräch zum Thema geführt werden, da einige Aspekte der Dienstvereinbarung möglicherweise zu einer Anpassung bestehender Verfahren führen könnten.

Dienstvereinbarung Hitzeschutz

Auch diesen Vorschlag von uns, in dem wir unter anderem Regelungen an extrem warmen Tagen fordern, will das UK nicht umsetzen, so dass auch dies – wie die Kantinenpreise – von der Arbeitsrichterin entschieden werden muss. Hoffentlich sind wir hier erfolgreicher. Wenn nicht, werden wir uns selbstverständlich auch weiterhin mit Ihnen gemeinsam für konkrete Maßnahmen vor Ort einsetzen, denn angesichts der zunehmend warmen Sommer ist ein „weiter so“ nicht akzeptabel.

Abmahnungen

Genauso wie Probezeitkündigungen (im Vergleich zu früher) durch die Decke gegangen sind, ist es mit Abmahnungen: Jede Woche bekommen wir mindestens eine vorgelegt, was über Jahrzehnte sonst einmal im halben Jahr der Fall war. Zwar gibt es die oft zitierte Regel „Drei Abmahnungen sind eine Kündigung“ nicht, aber Abmahnungen haben natürlich einen disziplinierenden und somit auch einschüchternden Effekt und in den Abmahnungen werden immer arbeitsrechtliche Konsequenzen im Wiederholungsfall angekündigt. Wir haben den Eindruck, dass dies inzwischen zu einem Standardinstrument im Umgang miteinander geworden ist, in dem man Druck auf Kolleg*innen ausübt, statt zu versuchen, Probleme zu lösen. Wohl auch, weil deren Ursachen zum Teil beim Klinikum und seinen Arbeitsbedingungen liegen.

Vierteljahresgespräch mit dem Vorstand

Im letzten des jedes Vierteljahr stattfindenden Termins mit Teilen des Vorstandes haben wir folgende Themen angesprochen, zu denen Sie bei uns nachfragen können, wenn Sie genauere Inhalte wissen wollen: der schlechte Zustand der Wagen des KTD, die Kosten der gemieteten Wagen des ATD, die zusätzliche Belastung des ATD durch die Wasserlieferungen seit Corona, Veränderungen im Ausschreibungsprofil für den KTD, die vom UK gemietete und ungenutzte Fläche in Altenessen, das Projekt Shuttlebus Theodor-Althoff-Straße, die fehlenden Zahlen für die Entlastungstage in Modell 2 und 4, die Ausweitung des SIC, der Bericht des Vorstandes vom letzten Vierteljahr, diverse Themen des Arbeitsschutzes (Medizintechnik, Taubennester), den Einsatz einer Beraterfirma zur Personalbemessung, die Personalsituation im Blutspendedienst, die Minusstunden im Pflegedienst und der Radiologie nach Ruf- und Bereitschaftsdiensten und die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen für den Einsatz von behinderten Praktikant*innen.

Teilpersonalversammlung Serviceassistenz

Am 22. April findet um 10 Uhr im Hörsaal des Verwaltungsgebäudes eine Teilpersonalversammlung für alle Serviceassistent*innen statt. Wir werden hierbei über die organisatorischen Veränderungen berichten, die für diesen Bereich von Seiten des UK geplant sind.

„Stipendien“

Wir haben bereits darüber berichtet, dass Beschäftigte vom UK Studiengebühren erstattet bekommen bzw. Studienzeiten auf die Arbeitszeit hier am UK angerechnet werden. Mehrfach haben wir den Vorstand aufgefordert, uns die Kriterien, wer eine Unterstützung bekommt und wer nicht, nicht nur offen zu legen, sondern auch der Mitbestimmung des PR zuzuführen. Nachdem wir uns nicht immer weiter vertrösten lassen wollten und eine Maßnahme abgelehnt haben, wurde uns mitgeteilt, wie das UK die zukünftige Mitbestimmung des PR sieht, was man ungefähr so zusammenfassen kann: Das geht euch als Personalrat eigentlich nichts an. Wir befürchten, dass auch dieses Thema wieder vor der Einigungsstelle oder gar einem Gericht landet.

Zusammenlegung Service- und Informations-Center und Telefonzentrale

Dem PR wurde als Maßnahme die organisatorische Zusammenlegung der Telefonzentrale und des SIC vorgelegt. Wir haben mit beiden Bereichen gesprochen. Eine räumliche Zusammenlegung ist derzeit nicht geplant, so dass wir die Zusammenlegung zur Kenntnis genommen haben.

Bildungsurlaub

Der Link aus der letzten Rundmail hat nicht funktioniert. Hier nun der richtige Link zu Angeboten für Bildungsurlaube: Link

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) informiert

Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Köln sorgt für Aufsehen: Auch in den ersten sechs Monaten (Probezeit) müssen Arbeitgeber ein Präventionsverfahren für schwerbehinderte Beschäftigte durchführen – entgegen der bisherigen BAG-Rechtsprechung. Ziel ist es, Probleme früh zu lösen und den Arbeitsplatz zu sichern. Im konkreten Fall blieb die Kündigung dennoch wirksam, da sie nicht wegen der Behinderung, sondern wegen fachlicher Defizite erfolgte. Ein fehlendes Verfahren kann aber ein Hinweis auf Benachteiligung sein.👉 Urteil im Volltext: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 19.11.2025 – 18 Ca 6344/24

Bei internen Fragen zum Thema Schwerbehinderung wenden Sie sich gerne an Sven Musolff, SBV unter -2517 oder Schwerbehindertenvertretung@uk-essen.de.

Befristungen

Wer keine Möglichkeit hatte an unserer Online-Veranstaltung zu befristeten Arbeitsverträgen teilzunehmen, kann sich natürlich jederzeit im Personalratsbüro melden und wir werden versuchen, Ihre Fragen zu beantworten. Ein Protokoll der Veranstaltung haben wir nicht.

Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Februar 2026 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 27 Neueinstellungen waren dieses Mal 15 befristet und 12 unbefristet. Von 18 Weiterbeschäftigungen waren 13 befristet und nur 5 unbefristet.

PR vor Ort

Wir sind für Sie da! Wir kommen jeden Donnerstag zwischen 8 – 9 Uhr zu Ihnen. Wir stehen für alle Fragen, Anregungen und Probleme zur Verfügung. Sie müssen nichts tun, außer sich das Datum merken:

2. April: Allgemeiner Transportdienst und Krankentransportdienst

9. April: Dekanat und BTG

16. April: Augenklinik und HNO

23. April: Strahlenklinik

30. April: Küche

Serviceangebote des PR

Wir sind auf Instagram

Sie finden uns auf Instagram unter @personalratukessen. Dort geben wir Ihnen einen Blick hinter die Kulissen und zeigen, wie unsere Arbeit als Personalrat aussieht. Außerdem erwarten Sie exklusive Inhalte wie Outtakes aus unseren Video-Podcast-Folgen. Wenn Sie mehr über unsere Themen und unser Engagement erfahren möchten, schauen Sie gerne vorbei – wir freuen uns auf Sie!

Bildungsurlaub

Angebote für Bildungsurlaube finden Sie HIER.

Rente

Unter folgendem Link können Sie die Broschüre „Das Renten ABC“ herunterladen. In der Broschüre sind über 150 Fachbegriffe übersichtlich und in einfacher Form erklärt. Sie erfahren beispielsweise, wann Sie versicherungspflichtig sind und wie Ihre Beiträge berechnet werden, was unter Rehabilitation und Teilhabe zu verstehen ist und wie sich Ihre spätere Rente zusammensetzt.

Betriebliche Zusatzrente

Auf der Internetseite der VBL finden Sie viele Informationen, u.a. auch in Form von kurzen Videos und können auch Beratungstermine buchen. https://www.vbl.de/de/startseite

Video-Podcast

HIER finden Sie jede Woche nach der Personalratssitzung einen kurzen Video-Podcast, in dem wir Ihnen Neues aus der jeweiligen Sitzung direkt berichten.

AG Sucht

Suchtverhalten ist sehr vielschichtig und betrifft nicht nur Alkohol- und Medikamentenabhängigkeiten, sondern auch sogenannte Verhaltenssüchte (z.B. Spiel-, Internet-, Ess- und Arbeitssucht). Oft ist auch das Umfeld, wie z.B. am Arbeitsplatz, betroffen und jeder ist unsicher, wie mit dem Thema umgegangen werden soll.
Sie können uns dazu unter der Telefonnummer 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de erreichen. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

Konflikte am Arbeitsplatz / Mobbing

Wenn Sie Konflikte am Arbeitsplatz haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden – am besten so früh wie möglich! Der Personalrat unterliegt der Schweigepflicht. Alles, bei dem wir Sie unterstützen können, passiert erst nach Ihrer vorherigen Zustimmung. Bitte melden Sie sich bei Bedarf unter Telefon 3410.

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?

Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort erhalten Sie die Telefonnummer der Beraterin, mit der Sie einen Beratungstermin vereinbaren können.