Übersicht: AktuellesErstellt am: 01.07.2024

Inflationsausgleich auch bei Elternzeit

Das Arbeitsgericht Essen hat entschieden, dass die tarifvertraglich vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen auch während der Elternzeit in voller Höhe zu zahlen sind, wenn ein Vollzeit-Arbeitsvertrag vorliegt. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Wir empfehlen aber allen betroffenen Kolleg*innen vorsorglich so schnell wie möglich ihre Ansprüche geltend zu machen. Das gleiche gilt für (Kinder-) Krankengeldempfänger*innen. Wenn Sie selbst betroffen sind, melden Sie sich bitte umgehend bei uns (Telefon 3410), damit wir Sie hierzu beraten können. Falls Sie Kolleg*innen haben, die diese Mail nicht bekommen, weil sie zum Beispiel gerade in Elternzeit sind, informieren Sie diese bitte, damit sie sich bei uns melden können.

 

Starke Zunahme der Probezeitkündigungen

Von Oktober 2023 bis März 2024 wurden 46 Beschäftigte des UK während der Probezeit gekündigt. Das ist im Vergleich zu den letzten Jahren ein sehr deutlicher Anstieg. Auch die Personalräte der fünf weiteren Unikliniken in NRW haben einen extremen Anstieg der Probezeitkündigungen beobachtet, denen man als Beschäftigter oft schutzlos ausgeliefert ist, da man zumindest rechtlich wenig bis gar nichts gegen sie unternehmen kann. Die meisten Kündigungen werden vom UK Essen mit „schlechtem Leistungsniveau“ begründet. Zudem wurden oftmals vorab keine Gespräche durch Vorgesetzte z.B. zum Leistungsniveau geführt, so dass die Betroffenen auch keine Chance hatten, etwas zu ändern.

Nun ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Kolleg*innen, die neu bei uns anfangen, ganz plötzlich besonders oft faul und dumm wären. Sehr viel naheliegender ist, dass die extrem verschlechterten Arbeitsbedingungen der letzten Jahre eine große Rolle spielen. Die Arbeitsbelastung und der Stress haben massiv zugenommen. Es gibt kaum mehr Zeit, jemanden gut und in Ruhe einzuarbeiten, weil immer mehr Arbeit auf immer weniger Leuten lastet. Meist werden die Neuen einfach in den alltäglichen Wahnsinn der Arbeit geworfen. Und jeder, der nicht direkt von Anfang an perfekt funktioniert, bekommt gar keine Chance, sich einzufinden, sondern wird schnell „aussortiert“.

Wir haben nicht den Eindruck, dass nach so einem „Vorfall“ über verbesserte Einarbeitungskonzepte nachgedacht wird. Stattdessen beginnt nach der Probezeitkündigung die Suche nach einer/m neuen Bewerber*in wieder von vorne, was Monate dauert. Der Vorstand spart sich in dieser Zeit die Personalkosten. Doch die Bereiche müssen die Arbeit dann noch mitmachen, bis der nächste eingestellt ist und sich in die Arbeit eingefunden hat. Wir sind der Meinung, dass das so nicht weitergehen darf! Wir bitten Sie, uns Bescheid zu sagen, wenn Sie ähnliche Vorfälle mitbekommen und insbesondere, wenn Sie in Ihrem Bereich häufiger Probezeitkündigungen erleben – damit wir gemeinsam überlegen können, was wir tun können.

 

AG Arbeits- und Gesundheitsschutz

– In der Hygienekommission wurde von Stichproben zur mikrobiologischen Untersuchung von Betten nach der Reinigung berichtet. Es zeigte sich, dass die „per Hand“ gereinigten Betten nicht so sauber sind, wie die aus der Bettenwaschanlage. Die Konsequenz ist nicht die Rückführung auf vermehrte Maschinenreinigung, sondern: „Das Reinigungspersonal soll nachgeschult werden“.
– Der Umbau der onkologischen Ambulanz der Kinderklinik zur Erweiterung der Station K 3 geht vorwärts. Zumindest über die bauliche Planung wurde der PR informiert. Wir gehen davon aus, dass die Erweiterung auch personelle Veränderungen mit sich bringt, aber dazu haben wir noch keine Informationen.
– Wegen der nicht vorgelegten Gefährdungsbeurteilungen von Schwangeren (siehe letzte Rundmail) wurde ein Rechtsanwalt eingeschaltet. Nun geht der Sachverhalt zum Verwaltungsgericht.

 

Neuer Platz für die Kinder-Nachsorge

Das in der letzten Rundmail geschilderte Problem wurde plötzlich gelöst: Die Beschäftigten der Kinder-Nachsorge konnten die Baustelle am BLB-Gebäude verlassen. Sie zogen hoppla-hopp in das Gebäude der Hautklinik und in das Verwaltungsgebäude. Ein Teil war jedoch für den Neubezug noch nicht bereit, wurde aber erstaunlich schnell leer gezogen. Klar ist für die Beschäftigten der Kinder-Nachsorge, dass dies noch nicht die endgültige Lösung sein kann.

 

Veränderungen in der Serviceassistenz

In der letzten Rundmail haben wir über die Neuerung in der Serviceassistenz berichtet, dass alle circa 180 Kolleginnen und Kollegen, die dort arbeiten, eine einjährige Umschulung zur Pflegefachassistent*in machen sollen. Die Sorgen deswegen sind in den letzten Wochen unter den Betroffenen nicht wesentlich geringer geworden, zumal ohne Kenntnis des PR insbesondere unter Zugrundelegung von Auswahlkriterien, die wir nicht kennen, bereits erste Auswahlgespräche stattgefunden haben. Diese wurden nun nach unserem Protest erst einmal gestoppt. Immerhin haben wir jetzt schriftlich zur Mitbestimmung die eigentliche Maßnahme vorgelegt bekommen; in den letzten Wochen wussten wir offiziell auch nur das, was die Pflegedirektion bei den Infoveranstaltungen vorgestellt hat. Wir haben diese Organisationsänderung abgelehnt, weil wir etliche offene Fragen haben. Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.

 

Studiengänge/Stipendien

In einem Einigungsstellenverfahren zur Einstellung eines Kollegen, dem die Übernahme der Kosten für ein Studium durch das UK ermöglicht werden soll, hat die vorsitzende Richterin einen Vorschlag des PR angenommen. Um eine für alle Beschäftigten transparentere und gerechte Regelung zur Gewährung von Unterstützungen sicherzustellen, wird der PR – genau wie bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen – beteiligt. Die Entscheidung, wer eine Unterstützung während eines Studiums erhält, muss zukünftig dem PR zu Mitbestimmung vorgelegt werden.

 

Pflegedienst

Intensivtagebuch: Intensivpatient*innen können nach dem Aufenthalt erhebliche physische, psychische wie auch soziale Probleme haben. Das Intensivtagebuch soll dabei helfen, posttraumatische Belastungsstörungen zu reduzieren. Auf freiwilliger Basis sollen Pflegekräfte, sowie andere an der Behandlung eines Patienten beteiligte Berufsgruppen deshalb ein solches Tagebuch führen. Da der PR diese „Freiwilligkeit“ wegen eines möglichen moralischen Drucks aber skeptisch sieht und die betroffenen Beschäftigten darüber hinaus schon genug belastet sind, konnte er der Maßnahme nicht aktiv zustimmen. Wir haben uns als PR gar nicht dazu verhalten.

 

Kurznotizen

 

 

Jugend- und Auszubildenden-Vertretung (JAV)

Am 20. Juni hatten wir unsere jährliche Jugend- und Auszubildendenversammlung, bei der wir über Lifehacks im Betrieb, aber auch über die Ausbildungsqualität und gesellschaftspolitische Themen gesprochen haben. Auch waren einige von uns auf der bundesweiten JAV-Konferenz, um uns mit JAVen im Gesundheitswesen aus ganz Deutschland zu vernetzen.

 

Schwerbehindertenvertretung (SBV

Laut einer Hochrechnung auf Basis von Zahlen der Weltgesundheitsorganisation WHO gibt es mehr als eine Million sehbehinderte Menschen in Deutschland. In den letzten Jahren und Jahrzehnten haben sich die täglichen Anforderungen am Arbeitsplatz stark verändert. Entsprechend hat sich auch das Arbeitsumfeld gewandelt: Immer mehr Zeit verbringen wir vor PC, Tablet und Smartphones. Für unsere Augen ist das eine große Belastung. Trockene Augen, Verspannungen, Müdigkeit – vielleicht kennen auch Sie die Nebenwirkungen der Digitalisierung. Zum Schutz der Beschäftigten sind viele gesundheitliche Aspekte der Arbeitsplatzgestaltung gesetzlich geregelt. Dazu gehört auch ein arbeitsschutzrechtlicher Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsbrille. Für Menschen mit einer Sehbehinderung gibt es HIER mehr hilfreiche Infos.

 

PR vor Ort

Wir sind für Sie da! Wir kommen jeden Donnerstag zwischen 8 – 9 Uhr zu Ihnen. Wir stehen für alle Fragen, Anregungen und Probleme zur Verfügung. Sie müssen nichts tun, außer sich das Datum merken:

  1. Juni: Betriebskindertagesstätte
  2. Juli: HNO- und Augenklinik
  3. Juli: Hautklink
  4. Juli: Zentrallabor

 

Befristungen

Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für Mai 2024 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 41 Neueinstellungen waren 17 befristet und 24 unbefristet. Von 15 Weiterbeschäftigungen waren 6 befristet und 9 unbefristet.

 

Serviceangebote des PR

Rente

Unter folgendem LINK können Sie die Broschüre „Das Renten ABC“ herunterladen. In der Broschüre sind über 150 Fachbegriffe übersichtlich und in einfacher Form erklärt. Sie erfahren beispielsweise, wann Sie versicherungspflichtig sind und wie Ihre Beiträge berechnet werden, was unter Rehabilitation und Teilhabe zu verstehen ist und wie sich Ihre spätere Rente zusammensetzt.

 

Video-Podcast

HIER finden Sie jede Woche nach der Personalratssitzung einen kurzen Video-Podcast, in dem wir Ihnen Neues aus der jeweiligen Sitzung direkt berichten.

 

AG Sucht

Suchtverhalten ist sehr vielschichtig und betrifft nicht nur Alkohol- und Medikamentenabhängigkeiten, sondern auch sogenannte Verhaltenssüchte (z.B. Spiel-, Internet-, Ess- und Arbeitssucht). Oft ist auch das Umfeld, wie z.B. am Arbeitsplatz, betroffen und jeder ist unsicher, wie mit dem Thema umgegangen werden soll.
Sie können uns dazu unter der Telefonnummer 84157 oder per E-Mail unter              AG-Sucht@uk-essen.de erreichen.
Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.

 

Konflikte am Arbeitsplatz/Mobbing

Wenn Sie Konflikte am Arbeitsplatz haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden – am besten so früh wie möglich! Der Personalrat unterliegt der Schweigepflicht. Alles, bei dem wir Sie unterstützen können, passiert erst nach Ihrer vorherigen Zustimmung. Bitte melden Sie sich bei Bedarf unter Telefon 3410.

 

Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?

Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort erhalten Sie die Telefonnummer der Beraterin, mit der Sie einen Beratungstermin vereinbaren können.