
Personalrats Rundmail Dezember 2024

Einladung
Der Personalrat wünscht allen Kolleginnen und Kollegen schöne Feiertage und hoffentlich ein paar Tage zum Verschnaufen! Denjenigen, die arbeiten müssen, wünschen wir ruhige Dienste. Und wir wünschen Ihnen, dass sich Ihre privaten Hoffnungen für das Jahr 2025 erfüllen!
Angesichts der zunehmenden Kriege und wirtschaftlichen Krisen kommen auf die abhängig Beschäftigten weltweit keine einfachen Zeiten zu. Auch hier in Deutschland müssen wir uns im nächsten Jahr auf Angriffe auf unsere Arbeits- und Lebensbedingungen einstellen. Die von Landes- und Bundesregierung angekündigten Sparmaßnahmen nehmen zu. Nicht zuletzt die beschlossene Krankenhausreform droht uns direkt zu treffen; als Patient*innen, aber auch als Beschäftigte des UK, die noch mehr Arbeit bekommen werden, wenn andere Krankenhäuser schließen.
Gleichzeitig haben zahlreiche Unternehmen Massenentlassungen und Lohnkürzungen angekündigt, darunter thyssenkrupp, VW, Ford, DB Cargo und und und. Diese Ankündigungen dienen bereits jetzt als Vorwand, um Verschlechterungen bei den Arbeitsbedingungen und der Rente für alle zu fordern sowie finanzielle Umschichtungen, die weitere Kürzungen im Öffentlichen Dienst zur Folge hätten. Wo dies möglich ist, sollten wir die betroffenen Kolleg*innen unterstützen, wenn sie sich gegen diese Angriffe wehren – nicht nur weil thyssenkrupp in Duisburg direkt vor unserer Haustür ist.
Wenn Sie kurz vor Weihnachten Lust haben, sich mit uns über Gutes und Schlechtes des letzten Jahres auszutauschen, dann sind Sie am Mittwoch, 18. Dezember von 11.30 – 13 Uhr herzlich eingeladen mit uns zusammen auf dem Personalratsflur einen wärmenden Eintopf mit Brötchen zu essen. Verbringen Sie Ihre Pause bei uns oder kommen Sie vor dem Spätdienst vorbei. Wir freuen uns auf Sie!

Organisationsänderung Serviceassistenz
Wie bereits berichtet, sollen laut den Plänen des UK alle Serviceassistent*innen eine einjährige Ausbildung zur Pflegefachassistenz machen. Wir haben dieser Änderung als PR nicht zugestimmt. Daher ist das UK damit vor die Einigungsstelle gegangen. Nun entscheidet eine Arbeitsrichterin mit, ob die Änderungen in der vom UK geplanten Weise kommen – oder nicht.
Ein erster Termin hat am 9. Dezember stattgefunden. Die Sitzung soll noch dieses Jahr am 30. Dezember fortgesetzt werden, weil das UK sich zu zwei Problemen bis dahin verhalten soll. Erstens, ob für diejenigen, die die geplante Ausbildung nicht machen wollen oder können, Änderungskündigungen schriftlich ausgeschlossen werden können (also dass sie zum Beispiel gezwungen werden, andere Tätigkeiten ausüben zu müssen) und zweitens, ob auch die aktuell in Teilzeit Beschäftigten während der Vollzeit-Ausbildung ein Vollzeit-Gehalt bekommen. Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.
Kleine Anfrage im Landtag zur Wasserqualität am Uniklinikum
HIER finden Sie die sogenannte Kleine Anfrage von NRW-Landtagsabgeordneten der SPD zur Wasserqualität im UK. Eine Antwort hat die Landesregierung auf die Fragen noch nicht gegeben. Wenn es Sie interessiert, können Sie in den nächsten Wochen auf der Seite www.landtag.nrw.de mit der Nummer 18/11429 nachgucken, ob inzwischen eine Antwort eingetroffen ist. Wir halten Sie aber auch auf dem Laufenden.
Kantinenausschuss
Im Kantinenausschuss haben wir folgende Themen angesprochen: Die Kärtchen aus dem Anregungs-Briefkasten wurden ausgewertet und ein paar Ihrer Vorschläge sollen nun hinsichtlich der Umsetzbarkeit geprüft werden. Wir haben angesprochen, dass zu Stoßzeiten trotzdem manchmal nur zwei Kassen geöffnet sind und außerdem in letzter Zeit das Essen schon bei der Ausgabe nicht mehr heiß genug ist (falls Ihnen das passiert, können Sie das Essen nochmals von der Ausgabe erwärmen lassen). Erneut haben wir kritisiert, dass das Front-Cooking schon lange gar kein wirkliches Front-Cooking mehr ist.
Vierteljahresgespräch mit dem komm. Kaufmännischen Direktor
In dem vierteljährlich stattfindenden Termin zwischen PR und dem Kaufmännischen Direktor haben wir dieses Mal folgende Themen besprochen: Die allgemeine und v.a. wirtschaftliche Lage des UK, das Gerücht über einen Umzug des Lagers, das Gerücht über die geplante Schließung der Wäscheaustauschstelle (es ist nur ein Gerücht!), die Personalausstattung im Allgemeinen Transportdienst, die telefonische Erreichbarkeit des Personalärztlichen Dienstes, die Zulage für die Praxisanleitung Medizinische Technologie, die abgezogene Leiharbeitskraft im Einkauf und die OP-Transporte in der HNO/Augenklinik. Wenn Sie zu einzelnen Themen Genaueres wissen möchten, melden Sie sich bei uns!
Tarifvertrag Entlastung (TV-E) – weg von pauschalen Entlastungstagen, hin zur schichtgenauen Erfassung
Zum Jahresanfang soll eine Software die Belastungen in allen Schichten des Pflegedienstes messen. Genaue Informationen bzw. die schriftliche Beteiligung liegen dem PR noch nicht vor. Insbesondere für Kolleg*innen, die nicht an den heutigen PR-Videokonferenzen zum TV-E teilnehmen konnten, hier ein paar Informationen:
Grundsätzliches zur neuen Phase: Die pauschalen Entlastungstage werden durch die Einführung der IT-basierten Belastungsermittlung abgelöst. Eine tatsächliche Entlastung soll auf Stationen durch Einhaltung eines festgelegten Verhältnisses von Pflegekraft/Patient*innen oder in Funktionsbereichen Pflegekraft/Saal/Behandlungsraum/Arbeitsplatz erreicht werden. Damit das UK bei Nichteinhaltung nicht wie bisher unbeschadet davonkommt, erhalten die betroffenen Fachkräfte nun pro festgestellter Belastung einen „Punkt“. Weitere Belastungskriterien, welche einen „Punkt“ auslösen, sind Arbeiten in einer Schicht mit einem mehr als 50-prozentigen Anteil Leiharbeit und Einsatz in einem fachgebietsfremden Bereich.
Sieben sogenannte „Belastungspunkte“ führen zu einem Entlastungstag. Im ersten Umsetzungsjahr können maximal elf Entlastungstage erreicht werden; davon können höchstens sechs in Freizeit genommen werden, die restlichen werden ausgezahlt.
Entlastungstage verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Entstehung genommen werden. Der TV-E regelt, dass Sie einen Überblick über die Anzahl und den Zeitpunkt des Verfalls Ihrer Entlastungstage erhalten müssen.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung von Entlastungstagen schriftlich und bei gewünschtem Freizeitausgleich mindestens vier Wochen vor Erstellung des Monatsdienstplans erfolgen muss.
Wie bei allen neuen Regelungen ist es nicht unwahrscheinlich, dass insbesondere anfangs unterschiedliche Auslegungen zu Belastungssituationen entstehen können. Damit Sie Ihre Belastungssituationen belegen und für strittige Fälle besser sichern können, finden Sie unter diesem Beitrag Muster-Formulare für die jeweiligen Bereiche zu einer begleitenden Eigendokumentation.
Im Übrigen ist der TV-E für jeden im Intranet des UK unter „Aktuelles“ mit dem Titel: Vereinbarung über Entlastung einsehbar. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie Fragen haben.
Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Save the date – am 31.01.2025 laden wir euch OTA- und ATA-Azubis um 9 Uhr zu einer Teilversammlung ein. Für die Teilnahme werdet ihr von der Arbeit/Schule freigestellt.
Außerdem sind wir weiterhin im Gespräch, die Problematik der fehlenden Bereitschaftsdienstzimmer der OTA-Azubis mit dem UK zu lösen, vor allem weil ab Januar keine Räume für euch bereitstehen.
Am Tag der offenen Tür der Gesundheitsschulen am 30.01.2025 werden auch wir mit einem Stand vor Ort sein und freuen uns auf euren Besuch.
Aktuell stehen wir im Austausch mit der NC-Poliklinik bezüglich der Ausbildungssituation, um die Ausbildungsqualität zu sichern und eine gute Lernatmosphäre zu schaffen.
Wir wünschen euch schöne Feiertage und einen guten Übergang ins neue Jahr! Gerne könnt ihr uns während der gesamten Zeit erreichen.
Kurznotizen
-Wegen der hohen Inanspruchnahme der Beschäftigten in der Radiologie im Bereitschaftsdienst hat der PR nun eine Auslastungsmessung beim UK angefordert.
AG Arbeits- und Gesundheitsschutz
Seit November setzt sich die Arbeitsgruppe des PR aus Sylvia Seidel und Torsten Zimmermann zusammen. Die E-Mailadressen sind unter „AG Arbeitsschutz“ im globalen Adressbuch hinterlegt.
Aus dem Arbeitsschutzausschuss:
-Erneut hat eine Arbeitsplatzbegehung der Landesunfallkasse stattgefunden. Die Umsetzung einer Pflegekraft mit gesundheitlichen Einschränkungen ist zur Zufriedenheit aller Beteiligten – vor allem der Pflegekraft – erfolgt.
-Überlegt werden arbeitsbegleitende Schulungen zum Thema Um-/ Lagerung oder Quartalsfortbildungen zusätzlich zu den Rückenschulungsangeboten der Bildungsakademie.
-Ein Ablaufschema als Hilfestellung zur Unfallanzeige mit Hinterlegung in Roxtra soll auch für das UK entwickelt werden. Für das SJK ist es schon lange angelegt.
-Befilterung der Wasserhähne: Aktuell wird die Erstversorgung der Filter für die Wasserhähne (Firma I 3 mit einer Standzeit von 52 Tagen) durch die Installateure vorgenommen. Das ist aufwendig, weshalb die nachfolgenden Wechsel durch die Beschäftigten der Bereiche erfolgen sollen, was aber noch nicht abschließend geklärt ist. Schon gar nicht für Räume, die keinem Bereich zugeordnet sind, wie z.B. die Verwaltung.
Schwerbehindertenvertretung
Berechnung des Zusatzurlaubs wegen Behinderung: Grundsätzlich gilt solch ein Anspruch auf Nachteilsausgleich nur für Personen, welche mindestens den Grad der Behinderung von 50 haben. Menschen mit einer Schwerbehinderung erhalten fünf Tage Zusatzurlaub. Die tatsächliche Höhe des Zusatzurlaubs ist abhängig von der regelmäßigen Arbeitszeit. Schwerbehinderte Beschäftigte, die an fünf Tagen pro Woche arbeiten, haben einen Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage. Bei der Sechstagewoche erhöht sich der Zusatzurlaub auf sechs Arbeitstage. Bei vier Arbeitstagen pro Woche verringert sich der Urlaubsanspruch entsprechend um einen Tag. Bei Teilzeitarbeitsverhältnissen ist die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage maßgeblich für die Dauer des Zusatzurlaubs. Die maximale Urlaubsdauer ist jedoch immer auf eine Arbeitswoche begrenzt. Wurde die Schwerbehinderung beispielsweise erst im Juni eines Jahres anerkannt, kann die Person für jeden vollen Monat, den sie gearbeitet hat, einen Anspruch auf ein Zwölftel des Zusatzurlaubes bekommen. Was den Urlaubsverfall oder die Übertragbarkeit angeht, gelten die üblichen Regelungen des Urlaubsrechts. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Schwerbehinderung rückwirkend anerkannt wurde. Link zum SGB IX §208.
PR vor Ort
Wir sind für Sie da! Wir kommen jeden Donnerstag zwischen 8 – 9 Uhr zu Ihnen. Wir stehen für alle Fragen, Anregungen und Probleme zur Verfügung. Sie müssen nichts tun, außer sich das Datum merken:
19.12.: Reinigungsdienst
2. Januar: WTZ-Ambulanz
9. Januar: Medizinische Klinik
16. Januar: OZ II
23. Januar: Sozialdienst
30. Januar: WHZ und OZ I
Befristungen
Um Ihnen zu verdeutlichen, wie erschreckend die Personalpolitik des UK hinsichtlich der befristeten Arbeitsverträge ist, stellen wir hier die Zahlen für November 2024 vor (wir berücksichtigen hierbei keine Azubis, deren Ausbildungsverträge generell befristet sind und die das UK nach der Ausbildung grundsätzlich nur für sechs Monate übernimmt; auch berücksichtigen wir keine Einstellungen in den Pflegedienst, die zurzeit immer unbefristet vorgenommen werden). Von 40 Neueinstellungen waren 25 befristet und nur 15 unbefristet. Von 41 Weiterbeschäftigungen waren 29 befristet und nur 12 unbefristet.
Serviceangebote des PR
Bildungsurlaub
Angebote für Bildungsurlaube finden Sie HIER
Rente
HIER können Sie die Broschüre „Das Renten ABC“ herunterladen. In der Broschüre sind über 150 Fachbegriffe übersichtlich und in einfacher Form erklärt. Sie erfahren beispielsweise, wann Sie versicherungspflichtig sind und wie Ihre Beiträge berechnet werden, was unter Rehabilitation und Teilhabe zu verstehen ist und wie sich Ihre spätere Rente zusammensetzt.
Betriebliche Zusatzrente
Auf der Internetseite der VBL finden Sie viele Informationen, u.a. auch in Form von kurzen Videos und können Beratungstermine buchen. https://www.vbl.de/de/startseite
Video-Podcast
HIER finden Sie jede Woche nach der Personalratssitzung einen kurzen Video-Podcast, in dem wir Ihnen Neues aus der jeweiligen Sitzung direkt berichten.
AG Sucht
Suchtverhalten ist sehr vielschichtig und betrifft nicht nur Alkohol- und Medikamentenabhängigkeiten, sondern auch sogenannte Verhaltenssüchte (z.B. Spiel-, Internet-, Ess- und Arbeitssucht). Oft ist auch das Umfeld, wie z.B. am Arbeitsplatz, betroffen und jeder ist unsicher, wie mit dem Thema umgegangen werden soll.
Sie können uns dazu unter der Telefonnummer 84157 oder per E-Mail unter AG-Sucht@uk-essen.de erreichen. Hier erhalten Sie, wenn gewünscht auch anonym, Informationen und Hilfe zu diesem Thema.
Konflikte am Arbeitsplatz/Mobbing
Wenn Sie Konflikte am Arbeitsplatz haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden – am besten so früh wie möglich! Der Personalrat unterliegt der Schweigepflicht. Alles, bei dem wir Sie unterstützen können, passiert erst nach Ihrer vorherigen Zustimmung. Bitte melden Sie sich bei Bedarf unter Telefon 3410.
Nicht arbeitslos und trotzdem zu wenig Geld?
Auch im UK sind einige Beschäftigte trotz eines Arbeitsverhältnisses auf Zusatzleistungen des Staates angewiesen: Meist handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Alleinerziehende, deren Stundenlohn zu gering ist, als dass sie ohne die Zusatzleistungen über die Runden kommen könnten. Neben den allgemeinen Erschwernissen, die eine solche Situation mit sich bringt, besteht häufig das Problem, dass die Betroffenen ihre Ansprüche gar nicht kennen bzw. – oft wenig geübt im Umgang mit Behörden – diese nicht geltend machen können. Hier wollen wir Abhilfe schaffen! Eine externe Beraterin stellt Ihnen in einer kostenlosen Einzelberatung die Voraussetzungen vor, unter welchen sogenannte Aufstockungsleistungen in Betracht kommen. Ihnen wird erläutert, welche diese im Einzelnen sind, beispielsweise: einmalige Leistungen für die Anschaffung von Hausrat oder die Übernahme von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Bitte melden Sie sich im PR-Büro unter -3450. Dort erhalten Sie die Telefonnummer der Beraterin, mit der Sie einen Beratungstermin vereinbaren können.