Aktuelles

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Übertragung von Bildungsurlaub ins Folgejahr

Bildungsurlaub – eigentlich Arbeitnehmerweiterbildung – setzt die Idee des lebenslangen Lernens für Angestellte, ArbeiterInnen und Auszubildende praktisch um: 3-5 Tage jährlich können diese während ihrer Arbeitszeit an bestimmten Seminaren teilnehmen.

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Ausschlussfrist TV-L verlängert

Die Ausschlussfrist zur Erhebung von Einwänden bei der Überleitung in den neuen Tarifvertrag wird erst am 01.02.2007 beginnen. Das Schreiben des Personaldezernates können Sie herunterladen. 2006-11-22-fristverlaengeru.pdf

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Hände weg von der Mitbestimmung!

Resolution anlässlich der DGB-Personalrätekonferenz 5. Dezemeber 2006 in Düsseldorf

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Personalrat – Rundmail November 2006

Altersteilzeit Wir möchten Sie auf die angehängte Datei hinweisen. Altersteilzeit – Aktuelle Informationen zur Stichtagsregelung

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Überstunden, Freizeitausgleich

TV-L §7 Abs. 7: „Überstunden sind auf Anordnung des Arbeitgebers geleistete Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten (§6 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. „

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Feiertage

TV-L §43 Nr. 2, zu § 6 – Regelmäßige Arbeitszeit Prüfregeln: Der Feiertag fällt auf Montag bis Samstag? dann:

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Überleitung – Angestellte

1. Schritt: Zuordnen der eigenen BAT – Vergütungsgruppe zur entsprechenden Entgeltgruppe.

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Überleitung – Arbeiter

Beschäftigte aus dem Geltungsbereich des MTArb werden entsprechend ihrer Beschäftigungszeit der Stufe der gemäß § 4 bestimmten Entgeltgruppe zugeordnet, die sie erreicht hätten, wenn die Entgelttabelle des TV-L bereits seit Beginn ihrer Beschäftigungszeit gegolten hätte; Stufe 1 ist hierbei ausnahmslos mit einem Jahr zu berücksichtigen.

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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – § 22 TV-L

Für Beschäftigte, die unter die Alt-übergangsregelung des § 71 BAT (Entgeltfortzahlung max. bis zur 26. Woche) fallen, wird als Krankengeldzuschuss die Differenz zwischen Nettourlaubsentgelt und Nettokrankengeld gezahlt.

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Pflege-Info November 2006

Sie können hier das Pflege-Info November 2006 herunterladen (.pdf-Datei)