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Arbeitszeitänderungen im Pflegedienst
Am 22.01.2007 fand das erste Gespräch zur Mitbestimmung zwischen Personalrat und Dienststellenleitung zum Thema „Arbeitszeitänderungen im Pflegdienst“ statt.

Personalrat – Rundmail Januar 2007
Der Personalrat wünscht Ihnen nachträglich ein schönes neues Jahr! Im Dezember ist zwar Einiges passiert; wir möchten dieses Mal aber nur zu zwei Themen informieren. Ab Februar 2007 wird es die Rundmail wieder in alter Form geben.

Übertragung von Bildungsurlaub ins Folgejahr
Bildungsurlaub – eigentlich Arbeitnehmerweiterbildung – setzt die Idee des lebenslangen Lernens für Angestellte, ArbeiterInnen und Auszubildende praktisch um: 3-5 Tage jährlich können diese während ihrer Arbeitszeit an bestimmten Seminaren teilnehmen.

Ausschlussfrist TV-L verlängert
Die Ausschlussfrist zur Erhebung von Einwänden bei der Überleitung in den neuen Tarifvertrag wird erst am 01.02.2007 beginnen. Das Schreiben des Personaldezernates können Sie herunterladen. 2006-11-22-fristverlaengeru.pdf

Hände weg von der Mitbestimmung!
Resolution anlässlich der DGB-Personalrätekonferenz 5. Dezemeber 2006 in Düsseldorf

Personalrat – Rundmail November 2006
Altersteilzeit Wir möchten Sie auf die angehängte Datei hinweisen. Altersteilzeit – Aktuelle Informationen zur Stichtagsregelung

Überstunden, Freizeitausgleich
TV-L §7 Abs. 7: „Überstunden sind auf Anordnung des Arbeitgebers geleistete Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten (§6 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. „

Feiertage
TV-L §43 Nr. 2, zu § 6 – Regelmäßige Arbeitszeit Prüfregeln: Der Feiertag fällt auf Montag bis Samstag? dann:

Überleitung – Angestellte
1. Schritt: Zuordnen der eigenen BAT – Vergütungsgruppe zur entsprechenden Entgeltgruppe.

Überleitung – Arbeiter
Beschäftigte aus dem Geltungsbereich des MTArb werden entsprechend ihrer Beschäftigungszeit der Stufe der gemäß § 4 bestimmten Entgeltgruppe zugeordnet, die sie erreicht hätten, wenn die Entgelttabelle des TV-L bereits seit Beginn ihrer Beschäftigungszeit gegolten hätte; Stufe 1 ist hierbei ausnahmslos mit einem Jahr zu berücksichtigen.